Die Kosten

Das Führen von Prozessen kostet Geld. So fallen in der Regel Gerichts- und Rechtsanwaltskosten an, die erheblich sein können. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so kann diese verpflichtet sein, die Kosten des Rechtsstreits zu übernehmen. In diesem Fall kann Ihr finanzielles Risiko erheblich reduziert werden. Bitte prüfen Sie vor meiner Beauaftragung ab, ob Ihre Rechtsschutzversicherung diese Kosten in voller Höhe übernimmt. Als Serviceleistung bieten wir unseren Mandanten die Anfrage bei ihrer Rechtschutzversicherung an.

Beratungs- und Prozesskostenhilfe

Die Beratung der Rechtsuchenden Bürger und Bürgerin und ihre Vertretung gegenüber Dritten und vor Gericht ist grundsätzlich den Rechtsanwälten vorbehalten. Die Rechtsauskunft eines Rechtsanwaltes kostet Geld.

Kann ein Rechtsuchender die erforderlichen Mittel für die Beratung oder das Tätigwerden nicht aufbringen, kann er Beratungshilfe und wenn es zu einem Gerichtsverfahren kommt, Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Diese Hilfen werden durch den Staat finanziert und sollen dazu dienen, Menschen mit geringem Einkommen, welche wirtschaftlich schwach sind, dem Starken im Bereich des Rechtsschutzes annährend gleich zu stellen.

Für weitere Details lesen Sie bitte hier weiter: Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe