Vertretung vor Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
Für unsere Mandanten stellen wir u.a. folgende Anträge gegenüber den Finanzämtern:
Darüber hinaus kümmern wir uns auch um die Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
- Anpassung der Steuervorauszahlung
- Fristverlängerungen
- Stundung der Steuerschulden
- Erlass von Steuerschulden
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
- Erstattung ausländischer Quellensteuer
Darüber hinaus kümmern wir uns auch um die Durchsetzung von Rechten gegenüber den Finanzämtern, Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof.
- Im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt,
- Bei Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof